Sie bestritten die vorgeworfenen Wettbewerbsverstösse und brachten insbesondere vor, dass die Gesuchsgegnerin 1 monatlich in der ganzen Schweiz rund 2'000 Kundengespräche führe, wobei die Beratung bei rund 1'100 bei der Gesuchstellerin Versicherten, wovon rund 450 in den Kantonen G. und H. und I., in den letzten zwölf Monaten ergeben habe, dass aufgrund der entsprechenden Bedürfnisse ein Kassenwechsel vollzogen worden sei. Nachdem die Gesuchstellerin derzeit fast 1,1 Mio. Personen versichere, bewege sich der Einfluss der Gesuchsgegnerin 1 auf das Geschäft der Gesuchstellerin im Promillebereich. Beim vorliegenden Gesuch handle es sich deshalb um einen Sturm im Wasserglas.