4. Am 6. November 2009 reichten die Gesuchsgegnerinnen die Gesuchsantwort mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein. Sie bestritten die vorgeworfenen Wettbewerbsverstösse und brachten insbesondere vor, dass die Gesuchsgegnerin 1 monatlich in der ganzen Schweiz rund 2'000 Kundengespräche führe, wobei die Beratung bei rund 1'100 bei der Gesuchstellerin Versicherten, wovon rund 450 in den Kantonen G. und H. und I., in den letzten zwölf Monaten ergeben habe, dass aufgrund der entsprechenden Bedürfnisse ein Kassenwechsel vollzogen worden sei.