Die Gesuchsgegnerin 2, C., hat ihr Domizil an der gleichen Adresse wie die Gesuchsgegnerin 1; sie ist gemäss unbestrittenen Angaben der Gesuchstellerin nicht im Handelsregister eingetragen (kläg.act. 6). Zwischen den Gesuchsgegnerinnen besteht eine enge Verbindung, was sich neben der identischen Adresse auch darin zeigt, dass sie identische "0800" Telefonnummern haben und gemeinsam tätig sind. Gemäss Vorbringen der Gesuchsgegnerin sei die einzige Tätigkeit der Gesuchsgegnerin 2 der Abschluss und das Halten von Kollektivverträgen mit den Krankenkassen, die von der Gesuchsgegnerin 1 vermittelt würden (Gesuchsantwort Rz. 10).