1. Es sei den Gesuchsgegnerinnen zu verbieten, die folgenden Aussagen zu verbreiten: 1. Der A. AG gehe es sehr schlecht 2. Die A. AG stehe nahe am Abgrund 3. Die A. AG habe keine Zeit, ihre Kunden selber zu beraten 4. Der Selbstbehalt der A. AG in der "Q" sei jenseits von Gut und Böse 5. Die A. AG habe im Grossraum D. ein grösseres Problem gehabt 6. Die Gesuchsgegnerinnen würden 9.5 von 10 der von ihnen betreuten Kunden von der A. AG abziehen 7. Die A. AG habe ihre Produktpalette seit 30 Jahren nicht angepasst © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/43 Publikationsplattform St.Galler Gerichte