Dagegen ist die Sicherheitsleistung in dem Umfang zu bestätigen, als die Forderung der Klägerin bewiesen ist, mithin im Betrag von Fr. 184'667.55. Wie in Ziffer 4 des klägerischen Rechtsbegehrens beantragt, ist der Klägerin nach Rechtskraft dieses Entscheides Fr. 184'667.55 ab der beim Gericht hinterlegten Sicherheitsleistung von Fr. 853'487.25 auszuzahlen.