Die Klägerin habe dann aber die Arbeiten nur sehr zögerlich und mit wenig Personal aufgenommen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in KA, S. 18 Rz 59 - 60). Gemäss eigenen Rapporten der Klägerin seien die ersten Arbeiten für Haus B erst am 3. November 2008 dokumentiert (kläg.act. 18, Register 'Tagesrapporte' Tagesrapport vom 3.11.2008). Zwischen dem 7. und 17. November 2010 seien praktisch keine Arbeiten an Haus B rapportiert. Am 17. November 2010 habe die Klägerin mit der Schalung der Wände der Tiefgarage Haus B begonnen (kläg.act. 18, Register 'Tagesrapporte' Tagesrapport vom 17.11.2008). Mit der Deckenschalung sei am 15. Dezember 2010 begonnen worden (kläg.act.