So tue die Klägerin in ihrer Replik (S. 26) denn auch selbst dar, dass "letztlich zwischen den Parteien ein neuer Endtermin vereinbart wurde". Die Magerbetonsole Haus B Axe 8/9 sei dann am 13. Oktober 2008 (KW 33/08) fertig gestellt gewesen, so dass die Klägerin hätte mit den Arbeiten beginnen können (bekl.act. 12). Damit habe es nur eine – vereinbarte – Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Bauprogramm von eineinhalb Monaten gegeben. Die Klägerin habe dann aber die Arbeiten nur sehr zögerlich und mit wenig Personal aufgenommen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in KA, S. 18 Rz 59 - 60).