Die Klägerin sei für die um sieben Monate verlängerte Bauzeit nicht verantwortlich und die Mehrkosten seien daher durch die Beklagten zu bezahlen. Hätte man die Bauzeit bei Vertragsschluss so festgelegt, wie der Bau heute ausgeführt worden sei, wäre das Angebot für Baumeisterarbeiten um einen Betrag von ca. Fr. 1,0 Mio. höher ausgefallen, da Synergien nicht mehr hätten genutzt werden können und die Bauweise zu markanten Mehrkosten geführt habe. Zudem hätten sich die Einheitspreise und die Baustelleninstallation massiv verteuert.