Es ist für die geltend gemachten Mehrkosten der tiefere Satz gemäss S. 22 des Leistungsverzeichnisses anzuwenden. Damit ist die Mehrforderung nur im Betrag von Fr. 74'473.15 ausgewiesen: Total brutto unter Anwendung eines Einheitspreises von Fr. 97.69 Fr. 99'199.76 Total brutto unter Anwendung eines Einheitspreises von Fr. 73.99 (Fr. 99'199.76 : 97.69 x 73.99 =) Fr. 75'133.48 ./. 6% Rabatt Fr. -4'508.00 Fr. 70'625.47 ./. 2% Skonto Fr. -1'412.51 Fr. 69'212.96 zuzügl. 7,6 % MWST Fr. 5'260.19 Fr. 74'473.15