da) Die Klägerin behauptet, aufgrund von Änderungen des Leistungsumfangs seien Zusatzkosten von Fr. 98'327.90 bei den Nasszellen entstanden, weil die Beklagte mit E-Mail vom 7. Oktober 2008 mitgeteilt habe, sie wolle "alle Vormauerungen in den Nasszellen mit einem 7.6 cm Backstein allseits schallgetrennt erstellt" haben (kläg.act. 29). Nachdem die Projektpläne vom 17. April 2008 (kläg.act. 30) und die Architektenpläne vom 4. Juni 2008 (kläg.act. 31) lediglich die Ausführung im Trockenbausystem vorgesehen hätten, müsse hier - 16 -