Es ist aber – wie bereits dargetan – bei der Teuerungsabrechnung auch die negative Teuerung zu berücksichtigen. Nachdem die Einzelpositionen dieser Teuerungsabrechnung für die vorgenannten Abrechnungspositionen ebenfalls über den Zeitraum zwischen Juni 2008 bis Mitte Juli 2009 verteilt sind (kläg.act. 8 nicht in Ordnern), und nachweislich die Teuerung ab dem 3. November 2008 unter den vereinbarten Referenzbetrag von Fr. 1'004.-- pro Tonne gefallen ist, ist davon auszugehen, dass auch diese Abrechnungspositionen der Klägerin – ebenso wie die Position Stabarmierungen – keinen positiven Saldo ergeben.