20'543.13 Mehrforderung Armierungen gem. eff. Ausmass: Fr. 290'847.40 Damit ist die Mehrforderung der Klägerin für Mehrausmass Armierungsstahl im Betrag von Fr. 290'847.40 gutzuheissen. 8.2. Hinsichtlich der vereinbarten Teuerungsabrechnung ist unbestritten, dass die positive Teuerung an die Beklagte weitergegeben werden kann (vgl. kläg.act. 1, S. 7). Nicht einig sind sich die Parteien, ob auch die Negativteuerung zu berücksichtigen ist.