8.1. a) Grundsätzlich unbestritten ist in diesem Verfahren der Anspruch auf Mehrforderung der Klägerin in Bezug auf das Mehrausmass bei den Armierungen sowie hinsichtlich der Überwälzung der Teuerung. Die Beklagte bestreitet die Mehrforderung der Bewehrungsanschlüsse aber als überteuert und kürzt diese Position von den seitens der Klägerin hierfür geltend gemachten Fr. 171'934.44 auf pauschal Fr. 150'000.--. Ferner bestreitet sie den von der Klägerin angewendeten Rabattsatz (KA, S. 20, Rz. 36).