7.3. Die Parteien streiten sich ferner darüber, ob die Beklagte Anspruch auf Reduktion des Pauschalpreises habe, weil die Klägerin die Positionen 421.201 (Abschalungseinlagen; LV S. 12), 442.001 (Isolation in Deckenschalung; LV S. 12) und 851.501 (Elektroverteilkästen; LV, S. 24) unbestritten nicht hat ausführen müssen, obwohl diese im Leistungsverzeichnis aufgeführt waren.