alles in den Plänen grün eingezeichnete Leistungen unterhalb Oberkante Magerbeton (proz.act. 116, S. 9). Diese Leistungen seien vom Bauablauf her alle vor der Fertigstellung der Oberkante Magerbeton zu erbringen gewesen (proz.act.116, S. 10). Es müssten die Schwachstellen des Bodens erkannt werden können, da die Magerbetonsohle tragfähig sein müsse und die Sohle müsse deshalb stellenweise mit einem Klotz verstärkt werden. Erst dann könne man die Magerbetonsohle erstellen. Wenn der Magerbeton drauf sei, sehe man die Schwachstellen ja nicht mehr (proz.act. 116, S. 10).