Die Abmachung "OK Magerbeton" ist – wird nichts anderes vereinbart – so zu verstehen, dass alle Leistung des Baumeisters für Arbeiten, die vor der Fertigstellung dieser Magerbetonsohle zu erbringen sind, nicht zum vereinbarten Leistungsumfang des Baumeisters (Hochbau) gehören. Die Leistungen des Baumeisters beginnen erst, wenn ihm die fertiggestellte Magerbetonsohle vom Tiefbauer für den Weiterbau übergeben wird. R. F. sagte zum konkreten Arbeitsablauf bezüglich NPK 211 aus, dies seien - 10 -