Die plausibelste Erklärung für diese Reduktion von knapp Fr. 85'000.-- zwischen dem errechneten Offertbetrag vom 7. Mai 2008 (kläg.act. 26) und der Offerte als Verhandlungsgrundlage vom 8. Mai 2008 (kläg.act. 28) ist die, dass – wie R. F. aussagte – dieser Betrag für NPK 211 aufgrund der Offerte "OK Magerbeton" für das Verhandlungsangebot vom 8. Mai 2008 (kläg.act. 28) in etwa aus der offerierten Pauschale herausgenommen wurde. Dass – wie die Beklagte behauptet – ihr mit der Reduktion von knapp Fr. 85'000.-- einfach so noch ein weiterer Rabatt ohne Änderung des Leistungsumfangs gewährt worden sei, ist dagegen wenig glaubhaft.