Vergleicht man die Brutto-Positionen des ersten Abgebots der Klägerin vom 16. April 2008 (kläg.act. 23) mit den Bruttopositionen der Pauschalofferte vom 7. Mai 2008 (kläg.act. 26), ist ersichtlich, dass sich der Leistungsumfang der Klägerin aufgrund der weggefallenen Leistungen und der Ausmasskorrekturen aufgrund der Überprüfung der Pläne erheblich reduzierte und sie damit ein um Fr. 233'379.25 tieferes Pauschalangebot rechnen konnte: