Der Aushub sei doch im Devis drin gewesen. Über das hätten Sie eben nicht gesprochen (proz.act. 121, S. 3 f.). Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt E., was T. G. unter den im Vertrag stehenden zwei Punkten: "Mengen gemäss Planunterlagen vom 30.04." und "Übernahme der Baustelle vom Tiefbauer OK Magerbeton" verstanden habe, antwortete T. G., er habe es verstanden, "so wie es hier steht" (proz.act. 121, S. 4).