cb) T. G. war sich bei seiner Einvernahme sicher, dass man die Positionen in NPK 211 am Vergabegespräch vom 8. Mai 2008 nicht aus dem Devis herausgestrichen habe. Im Übrigen kann er sich aber nicht mehr erinnern, ob überhaupt oder was zu dieser Position besprochen wurde und verwies darauf, dass die Detailpositionen eher das 'Business' des ebenfalls anwesenden Bauingenieurs, M. C., gewesen sei (proz.act. 121, S. 2 u. 3). Auf die Frage, ob die Tatsache, dass die Aushubarbeiten nicht von der Klägerin ausgeführt werden mussten, einen Einfluss auf den Preis am Schluss gehabt habe, antwortete T. G.: "Nein, also über das hat man nach meiner Erinnerung nicht gesprochen" (proz.act.