116, S. 8 u. S. 10). Alle unter NPK 211 enthaltenen Leistungen (Frostriegel, Streifenfundamente, Fundamentvertiefungen, Fundamentriegel und Magerbetontatzen) seien im Zeitpunkt der Übergabe "OK Magerbeton" bereits erbracht, man sehe sie ja nicht mehr, wenn die Magerbetonplatte drauf sei (proz.act. 116, S. 10). Aufgrund des Wegfalls dieser Leistungsposition NPK 211 und weiterer Leistungspositionen (vgl. kläg.act. 1, S. 10 : z. B.: "Magerbeton entfällt NPK 241 Pos. 121.112 und 121.301 entfallen; Monobeton entfällt NPK 241 Pos. 817.001 entfällt"; proz.act. 116., S. 8 unten) habe die Klägerin ihren Pauschalpreis gegenüber ihrem ersten Abgebot vom 16. April 2008 (kläg.act.