7.2. a) Die Klägerin musste die Leistungen im Kapitel NPK 211 des Leistungsverzeichnisses am Bau nicht ausführen. Diese wurden vom Tiefbauer B., St. Gallen erbracht. Die Parteien streiten sich in diesem Zusammenhang darüber, ob die Beklagte einen Anspruch auf einen Minderpreis für den Wegfall der Leistungen der Klägerin im Umfang von NPK 211 des Leistungsverzeichnisses (Baugruben und Erdbau) gemäss Werkvertrag vom 8. Mai 2008 hat. Folgende Leistungen sind im Leistungsverzeichnis NPK 211 enthalten (kläg.act. 1, LV, S. 4 f.): NPK 211.300 Aushubarbeiten (Vertiefungen für Fundamente; Aufzugsunterfahrten und dgl. Fr. 7'132.95