b) Mit Schreiben ihres Rechtsvertreters vom 11. Dezember 2009 (proz.act. 26) erklärte die Beklagte, sie anerkenne die Klageforderung im Teilbetrag von Fr. 716'869.15 und sei somit einverstanden, Fr. 716'869.15 ab der sichergestellten Summe von Fr. 1'570'356.40 freizugeben. In der Folge wurde genannter Betrag von der Gerichtskasse ab der Sicherheitsleistung am 28. Dezember 2009 ausbezahlt; der aktuelle Saldo der Sicherheitsleistung beträgt demnach noch Fr. 853'487.25. Die Klägerin reduzierte ihre Forderung entsprechend auf Fr. 1'641'928.72 (vgl. Rechtsbegehren gemäss Replik, Ziff. 2).