Die Aufgabe des Tourismuskreises sei einzig, die Bedürfnisse der regionalen Tourismusvereine aufzunehmen und in zusammengefasster Form an die Heidiland Tourismus AG weiterzugeben. Diese trete gegen aussen mit den Marken Heidiland, Amden, Kerenzerberg, Walensee, Flumserberg und Pizol auf. Der Auftritt mit dem Namen Pizol ziele einzig auf die Vermarktung der Pizolbahnen ab. Der Beklagte wies auf ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Z., Präsident des Verwaltungsrats der Pizolbahnen AG, vom 18. Februar 2009 an den Kläger hin, in welchem er festhielt, dass es sich bei der Marke "PIZOL" des Klägers nach seiner Auffassung um einen nichtigen Eintrag handle. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE)