3. Mit Eingabe vom 9. November 2009 beantragte der Tourismuskreis Pizol (Beklagter) sinngemäss die Abweisung der Klage. Er wies darauf hin, dass im Frühjahr 2008 die Ferienregion Heidiland reorganisiert worden sei, wobei die gesamte Region in drei Kreise aufgeteilt worden sei. Die Kreisbildung diene lediglich der Kommunikation gegen innen. Der Name "Tourismuskreis Pizol" werde somit nicht gegen aussen als Marke für Werbung etc. verwendet. Die Aufgabe des Tourismuskreises sei einzig, die Bedürfnisse der regionalen Tourismusvereine aufzunehmen und in zusammengefasster Form an die Heidiland Tourismus AG weiterzugeben.