Auf entsprechende Anfrage des Handelsgerichtspräsidenten vom 28. September 2009 bestätigte der Kläger mit Schreiben vom 6. Oktober 2009, dass er mit der Klage vom 24. September 2009 sinngemäss das eingangs wiedergegebene Rechtsbegehren gestellt habe. Er wies darauf hin, dass "sich wieder vier Organisationen den Namen Pizol angeeignet" hätten.