2. Am 24. September 2009 reichte der Kläger die vorliegende Klage beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland ein, wobei er sinngemäss das eingangs wiedergegebene Rechtsbegehren stellte. Dieses leitete die Klage mit Schreiben vom 25. September 2009 gemäss Art. 72 Abs. 1 GerG unter Benachrichtigung des Absenders (Abs. 2) an das Handelsgericht weiter. Zur Begründung der Klage wies der Kläger darauf hin, dass der Bergname "PIZOL" für die Klassifikation 35 markenrechtlich geschützt sei und diese Bezeichnung daher als Firmenbestandteil nicht frei verwendbar sei.