1. X. (Kläger), Redaktor der Zeitschrift "Y.", ist Inhaber der Schweizer Marke Nr. 573721 "PIZOL", hinterlegt am 10. März 2008, für die internationale Klasse 35 "Werbung". Die Eintragung ins Markenregister erfolgte am 2. Juli 2008. Gemäss eigenen Angaben handelt es sich beim Tourismuskreis Pizol (Beklagter) um einen Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB, der nicht im Handelsregister eingetragen ist. Am 24. Juni 2009 fand vor dem Vermittlerkreis Sarganserland ein Vermittlungsvorstand zwischen den Parteien statt, wobei sie sinngemäss die eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren stellten.