Dem Gläubiger steht indessen keine entsprechende Befugnis zu. Er kann nur die vereinbarte Leistung verlangen (Urs Leu, in: Basler Kommentar - OR I, 4. Aufl., Basel 2007, N 7 zu Art. 84 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte OR). Demnach ist Ziff 1 des klägerischen Rechtsbegehrens insofern abzuweisen, als die Klägerin die Beklagte 1 zur Zahlung eines bestimmten Betrages in Schweizer Franken verpflichtet haben will.