Vielmehr ergibt sich auch aus der Rechnungsstellung für die Transportkosten an die Beklagte 1 (kläg. act. 11) sowie aufgrund des Servicerapports vom 22. Mai 2008, auf welchem ebenfalls die Beklagte 1 als "Kunde" aufgeführt ist, und welcher von Don R. P. G. (Delegierter des Verwaltungsrates nur der Beklagten 1 und nicht der Beklagten 2) quittiert worden ist (kläg. act. 18; vgl. Unterschriften auf kläg. 18 und auf kläg. act. 3, S. 17), dass die Beklagte 1 Vertragspartnerin der Klägerin war.