© Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte der Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung der Beklagten 1 im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Ziff. 1 LugÜ in Widnau (Kanton St. Gallen / Schweiz), weshalb die Gerichte des Kantons St. Gallen für die Beurteilung vorliegender Streitsache örtlich zuständig sind.