Den Kaufverträgen stehen Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware gleich (sog. Werkliefervertrag, Art. 3 Abs. 1 CISG). Nach Art. 6 CISG können die Parteien die Anwendung des UN-Kaufrechts ausschliessen. d) In tatsächlicher Hinsicht wird für den Ablauf der Vertragsverhandlungen zusammenfassend festgehalten: Die Klägerin sendete der Beklagten 2 am © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte