Vertragsinhalt zwischen den Parteien geworden ist. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf [kurz: UN-Kaufrecht oder Wiener-Kaufrecht, WKR; engl.: Convention on the International Sale of Goods, CISG; SR 0.221.211.1] ist anzuwenden auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, wenn diese Staaten Vertragsstaaten sind (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG). Für die Schweiz ist das CISG seit 1. März 1991, für Spanien seit 1. August 1991 in Kraft. Den Kaufverträgen stehen Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware gleich (sog. Werkliefervertrag, Art. 3 Abs. 1 CISG).