Recht des Forums ist vorliegend Schweizer Recht. Damit ist für die Bestimmung des Vertragsstatuts das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) einschlägig. Nach Art. 1 Abs. 2 IPRG gehen den nationalen Bestimmungen des IPRG aber völkerrechtliche Verträge vor. Für Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen verweist Art. 118 IPRG auf das Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht, abgeschlossen in Den Haag, am 15.6.1995 (kurz: Haager-Übereinkommen; SR 0.221.211.4; in Kraft für die Schweiz seit 27.10.1972).