© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 5. a) Die Klägerin beruft sich für die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichts auf die in ihren AGB enthaltene Gerichtsstandklausel (kläg. act. 5, Ziff. IX der AGB), wonach die Schweizer Gerichte am Sitz der Klägerin örtlich zur Beurteilung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zuständig sein sollen.