Diese Bestellung bestätigte die Klägerin mit Auftragsbestätigung vom 27. Juni 2007 an die Beklagte 1 (kläg. act. 9 und 10). Hinsichtlich der Zahlungskonditionen wurde vereinbart, dass der Kaufpreis vor der Lieferung im Umfang von 20% (EUR 54'000,00) als Akkreditiv sichergestellt werden soll (kläg. act. 15 u. 16), im Umfang von 40% (EUR 108'000,00) bei Lieferung der Maschine und im Umfang der restlichen 40% des Kaufpreises (EUR 108'000,00) 30 Tage nach Ende der Installation und Inbetriebnahme der Maschine bezahlt werden soll (kläg. act. 9, S. 2, "Condiciones de Pagamento"). Die Transportkosten für die Maschine sollten gemäss Auftragsbestätigung auf Kosten der Beklagten 1 gehen (kläg.