3. a) Am 13. November 2006 offerierte die Klägerin der Beklagten 2 einen '…… StencilMaster 1621' (vgl. kläg. act. 6 und 7; nachfolgend "Maschine" genannt) für einen Preis von EUR 270'000.-- zuzüglich Installationskosten von EUR 21'000,00 und zuzüglich einem Hardware-RIP für die zu liefernde Maschine für EUR 25'000,00 (kläg. act. 7). Nach Angaben der Klägerin wurde die Offerte in der Folge auf Wunsch beider Beklagten manuell so abgeändert, dass neu nicht mehr die Beklagte 2, sondern die Beklagte 1 als Käuferin auftrat (kläg.