Robotikkonstruktion, mit der Weiterentwicklung von Regulierungs- und Kontrollsystemen sowie mit der Weiterentwicklung in der Mechanik, der Pneumatik, der Hydraulik und mit der Weiterentwicklung von Elektro- und Elektronikinstallationen (kläg. act. 3). b) Die Beklagte 2, ebenfalls mit Sitz in A. (Provinz Asturien / Spanien), befasst sich gemäss Handelsregisterauszug hauptsächlich mit der industriellen Produktion, der Vermarktung und dem Vertrieb von Glasprodukten aller Art, vor allem aber für die Automobilindustrie (kläg. act. 4).