Zuständigkeit des Handelsgerichts; anwendbares Recht; Verpflichtung der Käuferin zur Bezahlung der letzten Rate des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Verzugszinsen für die ihr von der Klägerin gelieferten Maschine (Handelsgericht, 15. Juni 2010, HG.2009.164). Erwägungen I. 1. Die Klägerin mit Sitz in W. (Kanton St. Gallen / Schweiz) betätigt sich nach eigenen Angaben im Bereich der Herstellung und dem Verkauf von optoelektronischen Maschinen und Anlagen für Spezialdruckereien, namentlich für den Siebdruck. Sie entwickelt und verkauft Anlagen für die Aufarbeitung von Daten der Druckvorstufe und deren Bereitstellung für Siebdruck und andere Druckverfahren (kläg. act. 2).