Nachdem die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien mit kläg. act. 6 hinsichtlich Spezifikation der Ware und hinsichtlich Bestimmung des Preises hinreichend bestimmt sind, kann ferner davon ausgegangen werden, dass das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte