3. a) Gemäss Darstellung der Klägerin gelangte der Beklagte an die Klägerin mit der Anfrage, ob sie ihm Schussfänger herstellen könne. Die Klägerin nahm Berechnungen und Abklärungen vor und stellte dem Beklagten mehrere Offerten zu. Am 12. Dezember 2008 hat der Beklagte daraufhin folgende Bestellung aufgegeben (kläg. act. 6): © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 100 Stück Schussfänger, Grösse 1'000 x 1'000 mm à Fr. 485.00 / Stück zuzüglich Mehrwertsteuer Fr. 48'500.00 100 Stück Schussfänger Grösse 800 x 750 mm