2. Die Einzelfirma des Beklagten hat ihren Sitz in …. S. (AI); der Beklagte selbst als Inhaber der Einzelfirma hat Wohnsitz in …. S. (SG). Gemäss Handelsregisterauszug bezweckt die Einzelfirma des Beklagten "Beratung, Herstellung und Produktion, Verkauf, Installation und Wartung von Kugelfang-Systemen und Lärmschutz- Einrichtungen für Schiessanlagen jeglicher Art" (kläg. act. 3).