a Statuten zur Ausschliessung des Genossenschafters aus der Genossenschaft führen. Die Treuepflicht des Genossenschafters gegenüber der Genossenschaft verbietet einem Genossenschafter indessen nicht, kritisch zu Geschäften der Verwaltung Stellung zu nehmen und Statutenänderungen (hier z.B. eine Beschränkung der Finanzkompetenz der Verwaltung) vorzuschlagen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte