[Vorwurf 5] die Kläger hätten behauptet, die Auswechslung der Zugangstüren zur Tiefgarage in der Eichenwiesstrasse 5/7 sei unnötig gewesen, das habe ihnen der ehemalige Hausverwalter als Verwaltungsmitglied gesagt, was – so die Beklagte – aber nicht zutreffe. Vielmehr habe der Hauswart P. A. genau im Gegenteil betont, dass er die Auswechslung schon lange verlangt habe (BO: P. A. als Zeuge; Verwaltungsmitglieder als Partei); [Vorwurf 6] die Kläger hätten die Buchhalterin der Genossenschaft, Frau G., gedrängt, sie solle das sinkende Schiff verlassen und ihre Anstellung mit der Genossenschaft beenden, solange sie noch könne (BO: E. G. als Zeugin; Verwaltungsmitglieder als Partei);