11 Abs. 1 lit. a Statuten genannten Ausschlussgründe abgedeckt (Verletzung der Mitgliedschaftspflichten oder der Treuepflicht oder Missachtung statutenkonformer Beschlüsse der Generalversammlung oder der Verwaltung). So kann denn auch nur eine Diskreditierung des Ansehens der Genossenschaft selbst nach aussen für die Genossenschaft nachteilige und deshalb zu vermeidende Folgen für ihr Ansehen haben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/13 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Insofern die Beklagte zur Begründung ihres Ausschlussentscheids in ihrer Klageantwort erstmals vorbringt,