8. Die Hauptverhandlung wurde am 7. Dezember 2010 durchgeführt. Der Rechtsvertreter der Beklagten reichte an der Hauptverhandlung als neues Beweismittel ein Schreiben der Verwaltung der Beklagten vom 15. April 2009 ein und beantragte neu die Einvernahme von F. T. als Zeugen. Der Rechtsvertreter der Kläger verwehrte sich gegen diese neuen Beweisanträge und verlangte, diese seien aus dem Recht zu weisen bzw. abzulehnen. II.