4. Wie im Vergleich vom 23. November 2009 vereinbart, wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 9. April 2010 die Diskussion und die Beschlussfassung über die Wiederaufnahme der Kläger 1 und 2 als Mitglieder der Genossenschaft traktandiert. Die Genossenschafter haben in der Folge in einer geheimen Abstimmung eine Wiederaufnahme der Kläger 1 und 2 abgelehnt (verf. act. 35a).