3. Nach Eingang der Klageantwort vom 21. September 2009 fand am 23. November 2009 vor dem Handelsgerichtspräsidenten eine Vorbereitungsverhandlung im Beisein der Rechtsvertreter der Parteien, der Kläger 1 und 2 sowie des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Genossenschaft sowie dreier Genossenschafter statt. Anlässlich dieser Vorbereitungsverhandlungen verglichen sich die Parteien im Wesentlichen dahingehend, dass die Verwaltung der Beklagten an der ordentlichen Generalversammlung vom 9. April 2010 beantrage, dass die Kläger 1 und 2 wieder als Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen werden.