eines Vertragsanspruchs ein Anspruch aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werde, möge es auch um denselben Sachverhalt/Lebensvorgang gehen (z.B. Replik Rz. 197 f., 201; Plädoyernotizen Klägerin Rz. 25 ff.). Dabei verweist sie auf BGE 4C. 351/2005 (vom 28.02.2006; E. 4.4), in welchem ausdrücklich bestätigt worden sei, dass Klagen, die sich auf einen Vertrag (Schweiz) und unerlaubte Handlung (Frankreich) stützten, verschiedene Tatbestände (fattespecie), gesetzliche Grundlagen (basi legali) und Zwecke (scopi) beinhalteten.