Bei den im 2. Aktienprozess gestellten Rechtsbegehren handle es sich um individualisierte Rechtsbegehren (z.B. Replik Rz. 162, 187 ff.), weil über die Gültigkeit der Kündigung der Darlehensverträge vom 10. Oktober 1996, die Herausgabe von Aktien der ehemaligen Pannoncem Cementipari Rt (später Holcim Hungária Cementipari Rt) und die Duldung im Hinblick auf die Herausgabe der Aktien zu befinden gewesen sei. Vorliegend sei eine Klageidentität zu verneinen, wenn die Rechtsbegehren verschieden seien (z.B. Replik Rz.